Generalinspektion und Wartung

Generalinspektion und Wartung von Abscheideranlagen

Wasser spielt bei vielen Produktionsprozessen eine wichtige Rolle, so beispielsweise in Lebensmittelfabriken, Kfz-Betrieben und zahlreichen anderen Unternehmen. Damit verunreinigte Abwässer aus solchen Produktionsstätten nicht unvermittelt abfließen und somit eine mögliche Gefahr für Seen, Flüsse, Bäche oder auch das Grundwasser darstellen können, wird das Wasser vorher in sogenannten Abscheideranlagen behandelt. Dies ist sogar Pflicht und gesetzlich exakt geregelt.

 

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Abscheideranlagen reinigen und kontrollieren – Pflicht für Unternehmen

Eine Abscheideranlage ist in 3 Teile untergliedert – einen Schlammfang, den Abscheider und einen Probeentnahmeschacht. Tritt das Abwasser in die Anlage ein, wird die Fließgeschwindigkeit zuerst so weit reduziert, dass sich enthaltene Feststoffe absenken. Dazu benötigt es einen entsprechend großen Behälter.

Nach dem Schwerkraftprinzip arbeitet beispielsweise ein Benzinabscheider. Darin setzen sich leichte Flüssigkeiten wie beispielsweise Benzin an der Wasseroberfläche ab und können dort problemlos abgeschieden werden.

 

Abscheideranlagen müssen in Abständen von höchstens fünf Jahren – durch Fachkundige oder Sachverständige inspiziert werden.

Die Inspektion Ihrer Abscheideranlage

Monatliche Inspektion (die nach Einweisung in manchen Fällen auch vom Betreiber übernommen werden kann)

Bei der monatlichen Inspektion werden die Schichtdicke beziehungsweise das Volumen der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit beziehungsweise der Schlammspiegel gemessen. Zudem wird der Anschluss des Abscheiders genau unter die Lupe genommen. Sollte eine Alarmeinrichtung vorhanden sein, die anzeigt, wenn die Sammelkapazität erschöpft ist, sollte diese sechs Monate nach der vorangegangenen Generalinspektion wieder geprüft werden. Um eventuelle Verstopfungen des Einsatzes festzustellen, wird zudem der Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz während eines Durchflusses geprüft.

 

Halbjährliche Wartung (die durch geschulte Personen durchgeführt werden sollte)

Eine halbjährliche Wartung der Abscheideranlage ist für Betreiber Pflicht. Dabei wird durch einen Fachkundigen, der Koaleszenzeinsatz kontrolliert und gereinigt beziehungsweise ausgetauscht. Gibt es eine Ablaufrinne im Probeentnahmeschacht, wird auch diese gesäubert. Wenn Anlagen nur der Absicherung von Flächen oder der Behandlung von Regenwasser dienen, kann die Wartungsperiode womöglich auf maximal 12 Monate ausgedehnt werden. Die monatliche Kontrolle wie auch die halbjährliche Wartung sollen laut Vorgabe in einem Betriebstagebuch dokumentiert werden.

 

Generalinspektion (die ebenfalls von Fachkundigen oder Sachverständigen durchzuführen ist)

Betreiber von Abscheideranlagen sind dazu verpflichtet, diese vor Inbetriebnahme und anschließend im Turnus von fünf Jahren von einem Fachkundigen einer Generalinspektion unterziehen zu lassen. Bei dieser Prüfung werden neben der Dichtheit – hier wird die Anlage meist bis zur Unterkante des Deckels gefüllt und so eventuelle Mängel in der Verfugung des Schachtes ausfindig gemacht – auch  alle technischen Teile kontrolliert; so etwa der Zustand der Innenwand des Abscheiders oder auch die Tarierung der selbständigen Verschlussanlage. Ebenso werden das Betriebstagebuch, die technischen Unterlagen und Genehmigungen sowie Nachweise über die Entsorgung der abgeschiedenen Inhalte unter die Lupe genommen.

 

Fachkundige Mitarbeiter kontrollieren zudem den Abwasseranfall – nach Herkunft und nach Menge. Sie prüfen ihn auf verschiedene Stoffe wie Reinigungsmittel oder Betriebsflüssigkeiten und inspizieren, ob die Abscheideranlage für den entsprechenden Abwasseranfall geeignet ist. Sollten Mängel festgestellt werden, dokumentieren wir diese detailliert für Sie und beseitigen sie auf Wunsch auch – natürlich in Absprache mit der zuständigen Behörde. 

Auch wenn die Anlage bei der Generalinspektion keine Mängel aufweist, sollten Prüfberichte wie auch das Betriebstagebuch sorgfältig aufbewahrt werden, sodass sie bei Aufforderung der zuständigen Behörde oder den Betreibern der kommunalen Abwasseranlagen vorgelegt werden können.

Generalinspektionen durchführen

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